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   VGH Hessen, 23.11.2022 - 3 B 680/22   

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https://dejure.org/2022,47002
VGH Hessen, 23.11.2022 - 3 B 680/22 (https://dejure.org/2022,47002)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.11.2022 - 3 B 680/22 (https://dejure.org/2022,47002)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. November 2022 - 3 B 680/22 (https://dejure.org/2022,47002)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2019 - 2 B 1649/18

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2022 - 3 B 680/22
    Auch wenn man der Auffassung zuneigen wollte, dass im Rahmen eines Eilverfahrens, das die Anfechtung einer nach § 30 oder 33 BauGB erteilten Baugenehmigung zum Gegenstand hat, durch einen Umweltverband keine vollständige Inzidentkontrolle des Bebauungsplans stattfindet (OVG Münster, Beschluss vom 20.05.2019 - 2 B 1649/18 -, juris Rdnr. 13), muss nach Auffassung des Senats im Hinblick auf die im Lichte des Art. 9 Abs. 3 AK weit zu verstehende Anwendung umweltbezogener Normen (Fellenberg/Schiller in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 98. EL. April 2022, § 1 UmwRG Rdnr. 161) im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG und die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes für einen Umweltverband zumindest eine Inzidentkontrolle des Bebauungsplans auf offensichtliche Mängel, die mittelbar oder unmittelbar zu Verstößen gegen umweltbezogene Vorschriften führen, möglich sein.

    So kann sich bei Feststellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplans in einem gerichtlichen Verfahren ergeben, dass die angefochtene Zulassungsentscheidung gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften verstößt, weil deren Umsetzung mittels Bebauungsplan missglückt ist (vgl. VGH München, Beschluss vom 10.12.2020 - CS 20.892 - juris Rdnr. 36 a.E. unter Verweis auf OVG Münster, Beschluss vom 20.05.2019, a.a.O., Rdnr. 9).

  • VGH Hessen, 26.04.1990 - 4 UE 1256/86

    Zur Frage der Bindungswirkung einer Teilbaugenehmigung in bezug auf das

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2022 - 3 B 680/22
    Diese Bindungswirkung kann nur durch eine Rücknahme oder einen Widerruf der Teilbaugenehmigung gem. §§ 48, 49 HVwVfG aufgehoben werden (VGH Kassel, Urteil vom 26.04.1990 - 4 UE 1256/86 - juris Rdnr. 46 und Beschluss vom 19.06.1985 - 3 TG 444/85 -, juris Rdnrn 9, 21).
  • VGH Hessen, 19.06.1985 - 3 TG 444/85

    Bindungswirkung der Teilbaugenehmigung

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2022 - 3 B 680/22
    Diese Bindungswirkung kann nur durch eine Rücknahme oder einen Widerruf der Teilbaugenehmigung gem. §§ 48, 49 HVwVfG aufgehoben werden (VGH Kassel, Urteil vom 26.04.1990 - 4 UE 1256/86 - juris Rdnr. 46 und Beschluss vom 19.06.1985 - 3 TG 444/85 -, juris Rdnrn 9, 21).
  • VGH Bayern, 11.04.2018 - 2 CS 18.198

    Baugenehmigung für Neubau einer Produktionshalle mit Kranbahnen

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2022 - 3 B 680/22
    Hierzu können auch Baugenehmigungen gehören, die auf der Grundlage von § 30 BauGB oder § 33 BauGB nach Maßgabe eines Bebauungsplanes oder im Vorgriff auf einen solchen ergehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.03.2022 - OVG 2 S 57.18 -, juris Rdnr. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.12.2020 - 1 ME 68/20 -, juris Rdnr. 32-34; Seibert, Die Fehlerbehebung durch ergänzendes Verfahren nach dem UmwRG, NVwZ 2018, 97, 98; a.A. VGH München, Beschluss vom 11.04.2018 - 2 CS 18.198 -, juris Rdnr. 9).
  • OVG Niedersachsen, 29.12.2020 - 1 ME 68/20

    Baugenehmigung; Bebauungsplan; Umweltverband; Umweltvereinigung

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2022 - 3 B 680/22
    Hierzu können auch Baugenehmigungen gehören, die auf der Grundlage von § 30 BauGB oder § 33 BauGB nach Maßgabe eines Bebauungsplanes oder im Vorgriff auf einen solchen ergehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.03.2022 - OVG 2 S 57.18 -, juris Rdnr. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.12.2020 - 1 ME 68/20 -, juris Rdnr. 32-34; Seibert, Die Fehlerbehebung durch ergänzendes Verfahren nach dem UmwRG, NVwZ 2018, 97, 98; a.A. VGH München, Beschluss vom 11.04.2018 - 2 CS 18.198 -, juris Rdnr. 9).
  • VGH Bayern, 08.10.2020 - 2 ZB 19.449

    Fehlende Klagebefugnis einer umweltrechtlichen Vereinigung gegen eine nach § 30

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2022 - 3 B 680/22
    Wenn sich ein Kläger zur Begründung seiner Klagebefugnis gerade nicht darauf beziehe, dass die verfahrensgegenständliche Baugenehmigung gegen eine umweltbezogene Festsetzung des der Baugenehmigung zugrundeliegenden Bebauungsplans verstoße, sondern auf die Unwirksamkeit des Bebauungsplans als solchem, mit der Folge, dass eine Prüfung des Bauvorhabens nach § 35 BauGB hätte erfolgen müssen, so möge zwar die nach § 30 Abs. 1 BauGB erteilte Baugenehmigung eine rechtsbehelfsfähige Entscheidung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG darstellen, jedoch fehle es im Rahmen der Klagebefugnis an einer Darlegung, welche Festsetzung des Bebauungsplans vorliegend durch die verfahrensgegenständliche Baugenehmigung verletzt sein sollte und ob diese Festsetzung im Einzelfall eine umweltbezogene Rechtsvorschrift darstellen würde (VGH München, Beschluss vom 08.10.2020 - 2 ZB 19.449 -, juris Rdnr. 3).
  • OVG Brandenburg, 19.02.1997 - 3 B 137/96

    Widerspruch; Anfechtungsklage; Aufschiebende Wirkung; Begünstigender

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2022 - 3 B 680/22
    Demgemäß sind die Wirkungen der Teilbaugenehmigung auch im gerichtlichen Verfahren, welches die Baugenehmigung oder deren sofortige Vollziehbarkeit zum Gegenstand hat, soweit zu beachten wie sie reichen (OVG Brandenburg, Beschluss vom 19.02.1997 - 3 B 137/96 -, juris Rdnr. 32).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2020 - 2 S 57.18

    Rechtmittelbefugnis eines Umweltverbandes gegen eine Baugenehmigung betreffend

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2022 - 3 B 680/22
    Hierzu können auch Baugenehmigungen gehören, die auf der Grundlage von § 30 BauGB oder § 33 BauGB nach Maßgabe eines Bebauungsplanes oder im Vorgriff auf einen solchen ergehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.03.2022 - OVG 2 S 57.18 -, juris Rdnr. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.12.2020 - 1 ME 68/20 -, juris Rdnr. 32-34; Seibert, Die Fehlerbehebung durch ergänzendes Verfahren nach dem UmwRG, NVwZ 2018, 97, 98; a.A. VGH München, Beschluss vom 11.04.2018 - 2 CS 18.198 -, juris Rdnr. 9).
  • VGH Hessen, 23.05.1969 - OS IV 75/66
    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2022 - 3 B 680/22
    Die Teilbaugenehmigung behält ihre Rechtswirkungen auch dann noch, wenn die endgültige Baugenehmigung erteilt worden ist (vgl. bereits VGH Kassel, Urteil vom 23.05.1969 - OS IV 75/66 -, juris, Ls. 1).
  • VG Hannover, 26.10.2023 - 4 B 5339/22

    Abwägungsentscheidung; Ausfertigung; Baugenehmigung; Beteiligung Ortsrat;

    Die hier angefochtene Baugenehmigung stellt eine rechtsbehelfsfähige Entscheidung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG dar (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.12.2020 - 1 ME 68/20 -, Rn. 32 - 34, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 23.11.2022 - 3 B 680/22 -, Rn. 20, juris).
  • VGH Bayern, 25.09.2023 - 9 BV 22.481

    Klagebefugnis einer anerkannten Umweltvereinigung gegen Baugenehmigung für Neubau

    Es besteht weder im Hinblick auf die Definition der umweltbezogenen Rechtsvorschrift in § 1 Abs. 4 UmwRG noch nach dem Sinn und Zweck des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG, nämlich Art. 9 Abs. 3 AK umzusetzen, ein Anhaltspunkt dafür, dass umweltbezogene Rechtsvorschriften kommunalen Ursprungs ausgenommen sein könnten (vgl. NdsOVG, B.v. 29.12.2020 - 1 ME 68/20 - juris Rn. 33 f.; vgl. auch HessVGH, B.v. 17.3.2021 - 3 B 2000/20 - juris Rn. 22; B.v. 23.11.2022 - 3 B 680/22 - juris Rn. 20).
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